Aufgrund zunehmender Anzahl von Rechnungsausständen möchten wir Sie höflichst bitten, Behandlungen, Leistungen und Medikamente ab sofort umgehend an der Anmeldung zu begleichen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Vielen Dank!
Die Vergütung der in der Praxis erbrachten Leistungen erfolgt grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorgaben der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Ab dem 22. November 2022 gilt die Neufassung der GOT. Alle Tierarztpraxen und -kliniken sind gesetzlich verpflichtet, die Mindestsätze der Gebührenordnung einzuhalten.
Wir informieren Sie gerne vor Beginn jeder Behandlung auf Wunsch über die zu erwartenden Kosten. Im Einzelfall können durch unerwartete Komplikationen zusätzliche Kosten entstehen. Auch hier informieren wir Sie vor dem Eingriff über die entstehenden Mehrkosten.
Zur Gebührenordnung für Tierärzte: www.bundestieraerztekammer.de
Mailanfragen zu anfallenden Gebühren beantworten wir i. d. R. nicht, da zu viele individuelle Komponenten hierbei eine Rolle spielen können.
Zwischen 18.00 und 8.00 Uhr, an Wochenenden (samstags ab 13.00 bis montags 8.00 Uhr) und an Feiertagen muss laut GOT mindestens der zweifache Satz der Gebührenordnung erhoben werden. Hinzukommt, dass in diesem Zeitraum eine einmalige Notdienstgebühr in Höhe von 59,50,- Euro fällig wird.
Mehrwertsteuer
Für tierärztliche Leistungen ist ebenso wie für Verbrauchsmaterialien und Arzneimittel Mehrwertsteuer zu entrichten. Da die Gebührensätze der GOT keine Mehrwertsteuer enthalten, muss diese gesondert hinzugerechnet werden.
Zahlungsmodalitäten
Die Leistungen werden in der Regel direkt nach der Behandlung abgerechnet. In unserer Praxis haben Sie die Möglichkeit, bar oder mit EC-Karte zu bezahlen.
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